AGB
Allgemeines
Abama Display GmbH (anschließend als Abama bezeichnet) bietet und erbringt sämtliche Leistungen nur auf Grundlage ihrer allgemeinen Geschäftsbedingungen. Diese Konditionen gelten ausschließlich gegenüber Unternehmen im Sinne von §14 BGB. Gegenüber Endverbrauchern gelten gesonderte Konditionen.
Alle Abkommen, die zwischen Abama und dem Kunden zwecks Verwirklichung dieser Vereinbarung getroffen werden, sind in diese Vereinbarung schriftlich niedergelegt. Die Konditionen gelten ausschließlich; entgegenstehende oder von den Konditionen abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, Abama stimmt deren Verbindlichkeit ausdrücklich zu. Die Konditionen gelten auch dann, wenn Abama in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Bedingungen des Kunden die Lieferung an den Kunden vorbehaltlos ausführt. Die Konditionen gelten auch für künftige Geschäfte mit dem Kunden, selbst wenn sie bei diesen nicht erneut explizit einbezogen worden sind.
Angebot
Anzeigen, Kataloge und Webshopangebote im Online-Shop stellen noch kein verbindliches Angebot zum Verkauf der Waren durch Abama dar.
Angebote können per E-Mail, schriftlich, telefonisch, per Fax oder über das Online Bestellformular abgegeben werden.
Die Auftragsbestätigung durch Abama erfolgt per Fax oder E-Mail oder durch unmittelbare Auslieferung der Ware. Erst dadurch kommt der Kaufvertrag zustande. Abama ist berechtigt, die Bestellung jederzeit abzulehnen. Dies gilt auch, wenn ein Produkt plötzlich trotz rechtzeitiger Disposition aus von Abama nicht zu vertretenden Gründen nicht lieferbar ist.
In der Regel findet die Bestellabwicklung und Kontaktaufnahme per E-Mail statt. Der Kunde soll garantieren, dass die von ihm zur Bestellabwicklung angegebene E-Mail-Adresse korrekt ist, so dass unter dieser Adresse die von Abama versandten E-Mails empfangen werden können. Der Kunde soll darauf achten, dass die von Abama verschickten E-Mails nicht durch den Einsatz von SPAM-Filtern unzustellbar sind und dass alle vom Verkäufer oder von diesem mit der Bestellabwicklung beauftragten Dritten versandten E-Mails zugestellt werden können.
Erfüllungsort
Erfüllungsort für die beiderseitigen Leistungspflichten ist die Niederlassung von Abama. Sofern der Besteller Kaufmann nach §1 HGB ist, ist der Geschäftssitz von Abama Gerichtsstand. Abama, darf und ist berechtigt, dem Kunden auch an seinem Wohnsitzgericht zu verklagen.
Die Gefahr des zufälligen Unterganges der Ware geht mit Übergabe an den Transporteur auf den Besteller über. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland; die Geltung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen.
Lieferung
Genannte Liefertermine sind, soweit nicht ausdrücklich anders erwähnt, unverbindlich. Das Nachkommen und einbehalten der Lieferverpflichtungen setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Kunden voraus. Die Einrede des nicht erfüllten Vertrages bleibt Abama vorbehalten.
Abama ist berechtigt, den insofern entstehenden Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen, ersetzt zu verlangen, wenn der Kunde in Annahmeverzug kommt oder schuldhaft Mitwirkungspflichten verletzt. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten.
Wenn der Kunde in Annahme- oder Schuldnerverzug geraten ist, geht die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Ware zu dem Zeitpunkt an den Kunden über sofern die Voraussetzungen vorliegen.
Soweit dem Kunden zumutbar darf Abama in Teillieferungen liefern. Diese selbstständige Leistungen können selbstständig fakturiert werden.
Preise und Zahlungsbedingungen
Angegebene Preise sind Nettopreise zzgl. gesetzl. MwSt. und gelten „ab Werk“. Verpackungswünsche werden separat in Rechnung gebracht und sind vom Kunden zu tragen.
Innerhalb von 30 Tage ab Rechnungsdatum ist der Kaufpreis (ohne Abzug) zur Zahlung fällig. Bei Zahlung per Vorkasse gewährt Abama 2 % Skonto.
Bei Webshop-Bestellungen, Bestellungen von Neukunden und Bestellungen aus dem Ausland ist der Kunde zur Vorkasse verpflichtet. Abama verpflichtet sich in diesem Fall, die Ware innerhalb von 14 Tage nach Zahlungseingang zu liefern, soweit nicht anders vereinbart wurde.
Kommt der Kunde bei fälligen Rechnungen in Verzug oder bezahlt er nicht in einem eingeräumten Zahlungsziel, oder haben sich nach Vertragsschluss die Vermögensverhältnisse des Kunden verschlechtert, oder Abama nach Vertragsschluss ungünstige Auskünfte über den Kunden erhalten, die die Zahlungsfähigkeit oder Kreditwürdigkeit des Kunden in Frage stellen, so ist Abama berechtigt, weitere Leistungen nur noch gegen Vorauskasse zu erbringen. Dies gilt insbesondere auch wenn ein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt wird.
Bei Anerkennung durch Abama stehen dem Kunden Aufrechnungsrechte nur zu, wenn diese Ansprüche rechtskräftig festgestellt und unbestritten von Abama anerkannt sind. Außerdem ist er zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
Ohne weitere Erklärung von Abama kommt der Kunde 14 Tage nach Fälligkeit der Zahlung in Verzug. Bei Vorhandensein von Mängeln steht dem Kunden ein Zurückbehaltungsrecht nicht zu, soweit dies nicht im angemessenen Verhältnis zu den Mängeln und den voraussichtlichen Kosten der Nacherfüllung steht.
Versandkosten finden Sie im Webshop und sind, wenn nicht anders erwähnt, vom Kunden zu tragen. Bei Bestellungen außerhalb der Europäischen Union sind vom Kunden zudem etwaige zusätzliche öffentliche Kosten wie Zölle, Einfuhr-/Ausfuhrabgaben etc. zu tragen. Der Euro ist als Währung des Kaufpreises festgelegt. Alle Preise sind in Euro. Eine Änderung der Währungsparität bei der Bestellung hat keinen Einfluss auf den geschuldeten Kaufpreis. Der Kunde trägt somit das Währungsrisiko.
Wird per Kreditkarte bezahlt wird die Kreditkarte bei Abschluss der Bestellung belastet.
Eigentumsvorbehalt
Bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Ansprüche, die Abama mit dem Kunden aus der Geschäftsverbindung zustehen, bleibt die Ware Eigentum von Abama.
Wird die Ware weiterverkauft, tritt der Kunde hiermit seinen Anspruch aus der Weiterveräußerung gegen seinen Abnehmer mit allen Nebenrechten sicherungshalber an Abama ab, ohne dass es noch weiterer gesonderter Erklärungen bedarf. Die Abtretung gilt jedoch nur in Höhe des Betrages, der dem von Abama in Rechnung gestellten Preis der Ware entspricht. Der Abama abgetretene Forderungsanteil ist vorrangig zu befriedigen
Mängelhaftung
Ist der Kunde Kaufmann nach § 1 HGB, setzen Mängelansprüche des Kunden voraus, dass dieser seinen nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist. Festgestellte Mängel sind unverzüglich schriftlich anzuzeigen.
Ist der Kunde kein Kaufmann nach § 1 HGB, ist er verpflichtet, innerhalb von zwei Monaten nach dem Zeitpunkt, in dem er einen Mangel festgestellt hat, diesen Abama schriftlich anzuzeigen. Diese Regelung stellt keine Ausschlussfrist für Mängelrechte des Kunden dar.
Bei Versand auf Risiko von Abama ist der Kunde verpflichtet bei Annahme der Sendung offensichtliche Transportschäden unverzüglich genüber dem Transporteur anzuzeigen. Zu beachten ist, dass der Kunde bei Transportschäden die Originalverpackung aufzuheben hat und etwaige Verpackungsmängel dokumentieren muss, soweit dies keinen unzumutbaren Aufwand darstellt. Soweit Abama Ersatzansprüche gegen den Transporteur aufgrund von einer Verletzung dieser Pflichten nicht geltend machen kann, ist der Kunde bei schuldhafter Verletzung dieser Pflichten zum Schadensersatz verpflichtet.
Die Verjährungsfrist im Fall eines Lieferregresses bleibt fünf Jahre, gerechnet ab Zustellung der mangelhaften Ware, nach den §§ 478, 479 BGB.
Abama haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit eines Vertreters oder Erfüllungsgehilfen nach den gesetzlichen Bestimmungen. Auch haftet Abama nur nach dem Produkthaftungsgesetz, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder wegen der schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.
Ein Schaden aufgrund von grober Fahrlässigkeit sowie der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, die nicht vorsätzlich begangen worden sind, ist auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, wenn keine Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit gegeben ist. Wird die Leistung verzögert, ist die Haftung für Abama für den Schadensersatz neben der Leistung auf 10 % des Wertes der Bestellung begrenzt und für den Schadensersatz statt der Leistung auf 50 % des Wertes der Bestellung begrenzt.
Bei einer Haftung wegen Unmöglichkeit der Leistung beschränkt sich der Anspruch des Bestellers auf Schadensersatz neben oder statt der Leistung und auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen auf 50 % desjenigen Teiles der Lieferung, das wegen der Unmöglichkeit nicht genutzt werden kann. Schäden an anderen Rechtsgütern des Kunden sind dabei ganz ausgeschlossen, wenn diese nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit oder der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit beruhen.
Gewährleistungsrechte
Sind die Abweichungen unerheblich oder ist die Beeinträchtigung der Brauchbarkeit unerheblich, besteht kein Mangelanspruch.
Zur Mängelbeseitigung oder zur Lieferung einer neuen Sache ist Abama berechtigt. Im Fall der Mangelbeseitigung ist Abama verpflichtet, alle zum Zweck der Mangelbeseitigung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen, soweit sich diese nicht dadurch erhöhen, dass die Kaufsache nach einem anderen Ort als dem Erfüllungsort verbracht wurde.
Schlägt die Nacherfüllung endgültig fehl oder ist diese dem Kunden nicht zumutbar, so ist der Kunde nach seiner Wahl berechtigt, Rücktritt oder Minderung nach den gesetzlichen Vorgaben zu verlangen. Die zuerst gelieferte mangelhafte Ware muss innerhalb von 30 Tagen an den Verkäufer auf dessen Kosten zurückgesendet werden nach Nacherfüllung der Ersatzlieferung. Die Rücksendung der mangelhaften Ware soll nach gesetzlichen Vorschriften erfolgen.
Die Nacherfüllung kann von Abama verweigert werden, wenn sie mit unverhältnismäßig hohen Kosten verbunden ist. Zu berücksichtigen sind dabei insbesondere der Wert der Sache in mangelfreiem Zustand, die Bedeutung des Mangels und die Frage, ob durch eine andere Art der Nacherfüllung dem Käufer kein erheblicher Nachteil entsteht. Zu berücksichtigen sind dabei insbesondere der Wert der Sache in mangelfreiem Zustand, die Bedeutung des Mangels und die Frage, ob durch eine andere Art der Nacherfüllung dem Käufer kein erheblicher Nachteil entsteht.
Ausgeschlossen sind Mängelansprüche bei:
Sonderanfertigungen die gemacht wurden auf Konstruktionsvorgaben des Kunden.
Schäden, die auf üblichen Verschleiß oder unsachgemäßer Handhabung beruhen.
Abweichungen in Maßen und Form, die branchenüblich sind oder technologisch vorgegeben, sowie nicht behebbare materialbedingte Farbabweichungen und für nicht exakt übereinstimmende Farben bei mehreren Artikeln gleichen Typs.
Gewährleistungsansprüche bei Versandkäufen werden nur schriftlich von Abama entgegen genommen.
Verjährung
Die Verjährungsfrist für Schadensersatzansprüche wegen Mängeln, gleich aus welchem Rechtsgrund, ist ein Jahr, soweit eine neue Sache Liefergegenstand ist.
Diese Verjährungsfristen gelten auch für sonstige Schadensersatzansprüche gegen Abama, unabhängig von deren Rechtsgrundlage. Sie gelten auch, soweit die Ansprüche mit einem Mangel nicht im Zusammenhang stehen.
Die oben genannten Verjährungsregeln werden durch die gesetzlichen Verjährungsregeln ersetzt bei: Verjährungsregeln gelten nicht im Falle des Vorsatzes.
Verjährungsregeln gelten nicht, wenn Abama einen Mangel vorsätzlich verschwiegen hat.
Verjährungsfristen gelten für Schadensersatzansprüche und nicht in den Fällen der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder Freiheit, bei Ansprüchen aus dem Produkthaftungsgesetz, bei einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung oder bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.
Urheber-/Wettbewerbs-und Markenrechte
Wenn der Kunde zur Produktgestaltung Vorlagen oder Gestaltungselemente wie Texte, Fotografien, Datensätze und Graphiken zur Verfügung stellt, oder entsprechende Vorgaben bei der Produktgestaltung macht, versichert der Kunde, dass an diesen keine urheberechtlichen, markenrechtlichen oder sonstigen Rechte Dritter bestehen bzw. die erforderlichen Genehmigungen eingeholt worden sind. Abama haftet insofern dem Kunden auch nicht für die Verletzung von Rechten Dritter.
Abama ist freigestellt von allen Ansprüchen Dritter, die Abama aufgrund eines Kundenverhaltens entstehen. Der Kunde haftet hierfür.
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland; die Geltung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen.
Abama Display GmbH | Mai 2018